Kinder
Kinder- und Jugendmedizin
Bei Anliegen zur Sprach- und Sprechentwicklung Ihres Kindes kann die kinderärztliche Praxis eine Heilmittelverordnung ausstellen.


Vor dem ersten Termin
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur ärztlichen Verordnung, zu möglichen Kosten und zur Organisation Ihrer Termine.
Verordnung
Welche ärztliche Praxis zuständig ist, hängt vom Alter und vom jeweiligen Anliegen ab.
Kinder
Bei Anliegen zur Sprach- und Sprechentwicklung Ihres Kindes kann die kinderärztliche Praxis eine Heilmittelverordnung ausstellen.
Erwachsene
Bei Anliegen im Erwachsenenalter kann Ihre hausärztliche Praxis die medizinische Situation einordnen und eine Verordnung ausstellen.
Kinder und Erwachsene
HNO- sowie phoniatrische Praxen stellen je nach Befund Verordnungen für Kinder und Erwachsene aus.
Weitere Fachrichtungen
Verordnungen können außerdem von Internisten, Neurologen, Zahnärzten sowie Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen ausgestellt werden.
Kosten
Die Kosten und die mögliche Erstattung richten sich nach Ihrer Versicherung und der ärztlichen Verordnung.
Krankenkasse
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.
Privat
Das Honorar beträgt den 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung.
Beihilfe
Die Erstattung kann je nach Beihilfestelle und Tarif von unserem Honorar abweichen. Dadurch ist ein Eigenanteil möglich.
Behandlung
Der erste Termin und die weiteren Therapiesitzungen richten sich nach der ärztlichen Verordnung und Ihrer persönlichen Situation.
1. Termin
Beim ersten Termin findet ein Kennenlernen und die sogenannte Anamnese statt. In einem Gespräch werden die Krankheitsgeschichte oder der Grund der Vorstellung näher beleuchtet – durch Sie, gegebenenfalls auch durch Ihre Kinder, Ehepartner oder sonstige vertraute Personen. Anschließend wird eine genaue, standardisierte logopädische Diagnostik durchgeführt. Kinder erleben dies in der Regel als Spiel und nicht als Test. Danach werden mit Ihnen ein individuelles Therapieziel, ein Behandlungsplan und ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.
Kinder
Bei Kindern werden in der Regel auf einem Rezept 10 Therapien verordnet, die jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden als Einzeltherapie durchgeführt; in seltenen Fällen kann auch eine Gruppentherapie sinnvoll sein.
Erwachsene
Bei Erwachsenen beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten. Dies entscheidet der verschreibende Arzt.
Dauer und Frequenz
Über die Dauer der Therapie entscheidet der Arzt; wir können individuelle Empfehlungen geben. Grundsätzlich versuchen wir so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln. Je nach Wunsch findet die Behandlung 1–2-mal pro Woche statt, bei schwerwiegenden Problemen kann die Frequenz auf 2–3-mal pro Woche erhöht werden.
Kostendetails
Die bisherigen Informationen zu gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Beihilfe im Überblick.
Organisation
Verlässliche Absprachen helfen uns, die Praxiszeiten für alle Patientinnen und Patienten gut zu planen.
Gut zu wissen
Kurze Antworten zu Rezeptgültigkeit, Terminrhythmus und Ihrem ersten Besuch bei uns.
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Bitte senden Sie Ihre Anfrage deshalb möglichst zeitnah nach Erhalt der Verordnung.
Die Terminfrequenz richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und Ihrer persönlichen Situation. Häufig finden Termine ein- bis zweimal pro Woche statt.
Bitte bringen Sie die gültige Heilmittelverordnung, Ihre Versichertenkarte und vorhandene relevante Befunde oder Arztberichte mit.