Heller Wartebereich und Flur der Praxis
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Vor dem ersten Termin

Ablauf und Kosten

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur ärztlichen Verordnung, zu möglichen Kosten und zur Organisation Ihrer Termine.

Verordnung

Wer stellt die Verordnung aus?

Welche ärztliche Praxis zuständig ist, hängt vom Alter und vom jeweiligen Anliegen ab.

Kinder

Kinder- und Jugendmedizin

Bei Anliegen zur Sprach- und Sprechentwicklung Ihres Kindes kann die kinderärztliche Praxis eine Heilmittelverordnung ausstellen.

Erwachsene

Haus- und Allgemeinmedizin

Bei Anliegen im Erwachsenenalter kann Ihre hausärztliche Praxis die medizinische Situation einordnen und eine Verordnung ausstellen.

Kinder und Erwachsene

HNO und Phoniatrie

HNO- sowie phoniatrische Praxen stellen je nach Befund Verordnungen für Kinder und Erwachsene aus.

Weitere Fachrichtungen

Fachärztliche Verordnung

Verordnungen können außerdem von Internisten, Neurologen, Zahnärzten sowie Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen ausgestellt werden.

Kosten

Was kostet die Therapie?

Die Kosten und die mögliche Erstattung richten sich nach Ihrer Versicherung und der ärztlichen Verordnung.

Krankenkasse

Gesetzlich versichert

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.

Privat

Privat versichert

Das Honorar beträgt den 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrer Versicherung.

Beihilfe

Beihilfe

Die Erstattung kann je nach Beihilfestelle und Tarif von unserem Honorar abweichen. Dadurch ist ein Eigenanteil möglich.

Behandlung

Ablauf, Frequenz und Dauer

Der erste Termin und die weiteren Therapiesitzungen richten sich nach der ärztlichen Verordnung und Ihrer persönlichen Situation.

1. Termin

Kennenlernen, Anamnese und Diagnostik

Beim ersten Termin findet ein Kennenlernen und die sogenannte Anamnese statt. In einem Gespräch werden die Krankheitsgeschichte oder der Grund der Vorstellung näher beleuchtet – durch Sie, gegebenenfalls auch durch Ihre Kinder, Ehepartner oder sonstige vertraute Personen. Anschließend wird eine genaue, standardisierte logopädische Diagnostik durchgeführt. Kinder erleben dies in der Regel als Spiel und nicht als Test. Danach werden mit Ihnen ein individuelles Therapieziel, ein Behandlungsplan und ein fester Termin zur Behandlung festgelegt.

Kinder

Therapiesitzungen

Bei Kindern werden in der Regel auf einem Rezept 10 Therapien verordnet, die jeweils 45 Minuten dauern. Sie werden als Einzeltherapie durchgeführt; in seltenen Fällen kann auch eine Gruppentherapie sinnvoll sein.

Erwachsene

30, 45 oder 60 Minuten

Bei Erwachsenen beträgt die Dauer der Therapie 30, 45 oder 60 Minuten. Dies entscheidet der verschreibende Arzt.

Dauer und Frequenz

Individuell festgelegt

Über die Dauer der Therapie entscheidet der Arzt; wir können individuelle Empfehlungen geben. Grundsätzlich versuchen wir so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig zu behandeln. Je nach Wunsch findet die Behandlung 1–2-mal pro Woche statt, bei schwerwiegenden Problemen kann die Frequenz auf 2–3-mal pro Woche erhöht werden.

Kostendetails

Erstattung und Honorar

Die bisherigen Informationen zu gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Beihilfe im Überblick.

Organisation

Termine und Absagen

Verlässliche Absprachen helfen uns, die Praxiszeiten für alle Patientinnen und Patienten gut zu planen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Rezeptgültigkeit, Terminrhythmus und Ihrem ersten Besuch bei uns.

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Bitte senden Sie Ihre Anfrage deshalb möglichst zeitnah nach Erhalt der Verordnung.

Wie häufig finden die Termine statt?

Die Terminfrequenz richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und Ihrer persönlichen Situation. Häufig finden Termine ein- bis zweimal pro Woche statt.

Was bringe ich zum ersten Termin mit?

Bitte bringen Sie die gültige Heilmittelverordnung, Ihre Versichertenkarte und vorhandene relevante Befunde oder Arztberichte mit.